Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft — und mit Art. 4 (AI Literacy) kommen konkrete Pflichten auf Unternehmen zu. Wer KI einsetzt, muss nachweisen, dass seine Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.
Was besagt Art. 4?
Art. 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden (und alle, die KI im Namen des Unternehmens einsetzen) über ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz verfügen — bezogen auf den jeweiligen Einsatzkontext.
Das bedeutet: Nicht jeder muss KI-Forscher sein. Aber wer KI nutzt, muss verstehen, was sie kann, wo sie halluziniert und welche Risiken sie birgt.
Wer ist betroffen?
| Rolle | Pflicht |
|---|---|
| KI-Anbieter (Provider) | Schulung der eigenen Belegschaft nachweisen |
| KI-Betreiber (Nutzer) | Mitarbeitende schulen, die KI einsetzen |
| Hochrisiko-Bereiche | Erhöhte Anforderungen (Art. 9–17) |
Der Audit-Check
Behörden können die Einhaltung von Art. 4 prüfen. Ein Best-Practice-Setup:
- Schulungsplan mit Teilnahmenachweis
- KI-Inventur (wer nutzt was?)
- Risikoklassifizierung nach Anhang III
- Wiederholungsschulung (jährlich, Art. 4 fordert "ständige" Kompetenz)
Wie wir helfen
Unser KI-Kompetenz-Training deckt den kompletten Art. 4-Lehrplan ab — inklusive audit-fähigem Zertifikat. Für Teams bieten wir ALaaS (Agentic Leverage as a Service) mit Team-Dashboard, API und SSO/SAML an.
💡 Die 3 Säulen der Art.-4-Compliance
- Schulung — nachweisbare KI-Kompetenz aller Nutzer
- Dokumentation — Teilnahmenachweise + Inventur
- Wiederholung — jährliche Auffrischung, um "ständige" Kompetenz zu sichern
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