Checkliste
EU AI Act Art. 4 — Compliance-Checkliste
24 Prüfpunkte in 6 Kategorien. Arbeiten Sie systematisch durch die Liste, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen compliant ist.
1. Bestandsaufnahme
Welche KI-Systeme nutzen Sie?
- Alle genutzten KI-Tools dokumentiert
- Private Nutzung auf Arbeitsgeräten erfasst ('Shadow AI')
- Anbieter und Verträge bekannt
- Zugriffsberechtigungen dokumentiert
2. Risikobewertung
Welche fallen unter Artikel 4?
- Jedes System der EU AI Act Risikokategorien zugeordnet
- Hochrisiko-Systeme identifiziert (Anhang III)
- Anwendungsfall bewertet (nicht nur das Tool)
- Kreuzkontrolle mit EU-Kommissions-Leitlinien durchgeführt
3. Mitarbeiter
Wer nutzt was?
- Alle Nutzer von Hochrisiko-KI-Systemen erfasst
- Aktuelle KI-Kompetenz je Mitarbeiter bewertet
- Kompetenzlücken identifiziert
- Priorisierung nach Risikobehaftung erstellt
4. Schulung
Wie schließen Sie die Lücken?
- Schulungsformat gewählt (Workshop / Online-Kurs)
- Termine geplant und Teilnehmer informiert
- Inhalte auf Hochrisiko-Schwerpunkte ausgerichtet
- Audit-fähige Zertifikate vorgesehen
5. Dokumentation
Wie weisen Sie nach?
- Schulungszertifikate mit Inhaltsangabe gespeichert
- Teilnehmerlisten archiviert
- Aktualisierungsplan für zukünftige Änderungen
- Dokumentation für Aufsichtsbehörden zugänglich
6. Kontinuität
Wie bleiben Sie compliant?
- Regelmäßige Überprüfung der KI-Inventur (mind. jährlich)
- Auffrischungsschulungen eingeplant
- Prozess für neue KI-Tools etabliert
- Verantwortliche(r) für laufende Compliance benannt
So verwenden Sie diese Checkliste
- Starten Sie mit der KI-Inventur — ohne Inventur keine fundierte Risikobewertung.
- Arbeiten Sie die Prüfpunkte kategorieweise ab und markieren Sie erledigte Punkte.
- Priorisieren Sie offene Punkte nach Risikobehaftung (Hochrisiko zuerst).
- Nutzen Sie das Ergebnis als Grundlage für Ihren Schulungsplan.
- Wiederholen Sie die Checkliste mindestens jährlich oder bei neuen KI-Tools.
Rechtlicher Hinweis
Diese Checkliste dient der Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die genaue Auslegung von Artikel 4 und die nationale Umsetzung können variieren. Konsultieren Sie einen Fachanwalt für IT-Recht oder Compliance für eine verbindliche Einschätzung. Die offizielle Verordnung: Verordnung (EU) 2024/1689
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